TENS Gerät auf Rezept (AOK, TK etc.)

Geposted von Stefan Konopatzki am

TENS Geräte auf Rezept erhalten Sie beim Sanitätshaus-Online.Shop. Hierbei handelt es sich bei Arzt-Rezepten meistens um Leihgaben von 3 Monaten. Diese Leihgaben können beliebig verlängert werden mit sogenannten Folgerezepten. Der Arzt stellt dazu am Ende der ersten 3 Monate ein weiteres Rezept aus, das Ihnen erlaubt, das TENS Gerät für weitere 3 Monate zu benutzen. Das Gerät können Sie also erstmal für den Zeitraum behalten und bekommen sogar nochmal ein neues Set an Elektroden zugeschickt.

Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen zum Thema TENS und EMS zusammengefasst, die im Laufe der Zeit unseren Kund:innen uns gestell haben. Falls Sie weitere Fragen zu TENS- oder EMS-Geräten haben, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren:

      E-Mail:   info@sanitaetshaus-online.shop
      Telefon:  089-6931 3471

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TENS Gerät auf Rezept: Hintergrund

  • Zahlt die AOK die TENS-/EMS-Geräte?
    Ja, die lokalen AOK-Gesellschaften (AOK Bayer, AOK Baden-Württemberg, AOK Brandenburg etc.), aber auch andere Krankenkassen übernehmen die Kosten von TENS-/EMS-Geräte.
  • Übernimmt die AOK komplett alle Kosten der TENS-/EMS-Geräte?
    Grundsätzlich übernimmt die AOK alle Kosten für ein TENS-/EMS-Geräte. In Deutschland hat jedoch der Kunde einen kleinen Teil der Kosten selbst zu tragen (gesetzliche Zuzahlung) und wir bieten auch einen Versand nach Hause oder ins Büro und eine bessere Qualität an. 

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TENS Gerät auf Rezept: Kosten

  • Gesetzliche Zuzahlung: Im deutschen Gesundheitssystem übernimmt der Kunden / Patient einen Teil der Kosten über die sogenannte „gesetzliche Zuzahlung“. Diese liegt bei 10% der Kosten, jedoch sind es mindestens €5 und maximal €10, die die Kundin/ der Kunde selbst übernehmen muss. Bei TENS-/EMS-Geräte liegt die gesetzliche Zuzahlung für AOK-Kunden bei ca. €6-€7 (Kinder und Schwangere sind zuzahlungsbefreit). Die gesetzliche Zuzahlung zahlen Sie an uns und wir geben Sie an die Krankenkasse weiter.
  • Versand: Falls Sie die TENS-/EMS-Geräte in unserem Sanitätshaus in München abholen können, fallen keine weiteren Versandkosten an. Ansonsten müssten wir die DHL-Kosten weiterverrechnen.

TENS Gerät auf Rezept: Lieferung

  • Wie lange dauert es, bis ich das TENS-Gerät auf Rezept bei mir habe?
    In der Regel dauert es ca. 2-3 Werktage ab dem Zeitpunkt, wenn uns alle Informationen zu Ihrem Rezept vorliegen. Dann können Sie das TENS-/EMS-Gerät bei uns im Laden abholen oder Sie erhalten das TENS-Gerät per Post (je nachdem, was wir vereinbart haben).
  • Liefert der Sanitätshaus-Online.Shop die TENS-/EMS-Geräte auf Rezept in Orte in ganz Deutschland?
    Wir haben zwar eine lokale Filiale in München, beliefern Kunden jedoch in ganz Deutschland mit TENS-/EMS-Geräten. Die einzige Einschränkung könnte durch DHL gegeben sein, falls z. B. bestimmte Inseln ausgeschlossen sind.
  • Arbeiten der Sanitätshaus-Online.Shop auch mit lokalen AOKs zusammen, um mich mit einem TENS-/EMS-Gerät auf Rezept zu versorgen?
    Obwohl unsere Zentral in München ansässig ist, haben wir Verträgen mit allen AOKs in Deutschland. Wir sind auch Partner für lokale Betriebskrankenkassen und falls wir doch noch keine Vertrag mit einer bestimmten kleinen Krankenkassen haben, können wir einen Vertrag mit dieser für Sie abschliessen. 
  • Was mache ich mit dem Originalrezept?
    Wir benötigen Ihr Originalrezept bitte im Original bevor wir das Gerät verschicken können. Bitte unterschreiben Sie auf der Rückseite des Rezepts (bei DINA4 Verordnungen schreiben Sie bitte "Dankend erhalten" + Unterschrift" auf die Originalverordnung) und senden es an:
    Sanitätshaus-Online.Shop
    Bonner Straße 2
    80804 München

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TENS Gerät auf Rezept: Weitere interessanten Informationen

  • Wie häufig muss ich das TENS-/EMS-Gerät desinfizieren?
    Sie brauchen (ohne weiteren Grund) das TENS-/EMS-Gerät nicht desinfizieren. Hautkontakt haben nur die Elektroden, die viele Male verwendet werden können, bevor Sie diese austauschen müssen. Hierfür bekommen Sie von uns aber auch gleich Austauschelektroden mitgeliefert.
  • Helfen TENS-/EMS-Geräte denn wirklich?
    Es gibt viele medizinische Produkte, deren Wirksamkeit von verschiedenen Faktoren abhängen und da diese Faktoren von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein können, gibt es Situationen, dass evtl. ein medizinisches Produkt nicht spürbar hilft. Bei TENS-/EMS-Geräte ist das genauso. Es hängt natürlich viel an der richtigen Anwendung. Hierfür sind wir Ihnen aber auch aus der Ferne gerne behilflich. Die ersten 3 Monate sind zum Testen TENS-/EMS-Geräte auf Rezept. Falls in dieser Zeit kein spürbarer Effekt eintritt, schicken Sie uns das Gerät ganz einfach zurück. Falls - wie bei vielen unserer Kunden doch die Schmerzen spürbar nachlassen - können Sie sich auch ein Folgerezept vom Arzt ausstellen lassen und uns zusenden. Dann können Sie das Gerät für weitere 3 Monate behalten.

Kontaktieren Sie uns gerne zu weiteren Infos hierzu: 
      E-Mail:   info@sanitaetshaus-online.shop
      Telefon:  089-6931 3471

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  • Wie lange ist mein ärztliches Rezept gültig?
    Ihr Rezept ist 28 Tage gültig ab Ausstellungsdatum. D. h. wir müssen innerhalb dieser 28 Tage Ihr Daten erhalten haben UND diese weiter an unseren Zulieferer geschickt haben. Bitte geben Sie uns 2 Werktage Bearbeitungszeit.
  • Was kann ich tun, wenn mein ärztliches Rezept abgelaufen ist?
    Es ist normalerweise kein Problem, ein Rezept beim Arzt „umzutauschen“. Rufen Sie am Empfang der Praxis an und schildern Sie die Situation. Viele Ärzte haben auch einen Anrufbeantworter für Rezeptanforderungen in ihrer Telefonanlage vorgeschaltet. Sprechen Sie Ihrem Arzt auf das Band. Das Praxispersonal wird Ihr Rezept dann vorbereiten und dem Arzt zur Unterschrift vorlegen.
  • Versand: Sobald wir Ihr Rezept erhalten, versenden wir das Gerät an die Adresse auf dem Rezept. Abweichende Adressen sind leider nicht möglich. Das Gerät kann schon vorher genutzt sein, wird aber von uns fachmännisch desinfiziert und mit neuen Elektroden versehen.


VORSICHTSMASSNAHME: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Anwendungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Fall. Grundsätzlich dürfen TENS Geräte nicht angewandt werden, wenn Sie an Epilepsie leiden oder gelitten hatten und wenn Sie einen Herzschrittmacher nutzen. 

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